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Werner Kretz - Sachverständiger
Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden.
Von der DIAZert Consulting AG an der Universität Freiburg seit 2018 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

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News und Tipps:

Tipps für die Erbschaftssteuer  

Werden Immobilien vererbt oder verschenkt, ist es oft der Fall, dass hohe Steuern anfallen, die durch ein Wertgutachten vielfach erheblich reduziert ...
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Honorar

  Private Auftraggeber

Vorbemerkung: Als kostenfreier Service werden von mir sämtliche für ein Gutachten
erforderlichen Unterlagen bei den Behörden angefordert, wie:


1. Lageplan und Bodenrichtwertauskunft
2. Grundbuchauszug
3. Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitte)
4. Berechnungen des umbauten Raumes
5. Wohn-/Nutzflächenberechnungen
6. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
7. Eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste


Lediglich die amtlichen Gebühren und die Sachkosten werden weitergegeben.


  • Nach der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure.

    Der Gesetzgeber (Bundeswirtschaftsministerium) hat am 18. März 2009 einen neuen Entwurf für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt.
    In diesem neuen Enwurf sind die ursprünglichen Honorartafelwerte nicht mehr geregelt und vorgegeben, so dass Bewertungssachverständige zukünftig ihre Honorare vollkommen frei aushandeln können.

    Unabhängig hiervon gebe ich jedoch hiermit meinen privaten Auftraggebern zur besonderen Orientierung und Entscheidung eine feste Honorarstaffelung wie folgt bekannt:

    Wert der Immobilie Kosteneinstufung
    in € in €
    100.000,- 1.200,-
    125.000,- 1.325,-
    150.000,- 1.475,-
    175.000,- 1.600,-
    200.000,- 1.725,-
    225.000,- 1.850,-
    250.000,- 1.975,-
    300.000,- 2.075,-
    350.000,- 2.175,-
    400.000,- 2.275,-
    450.000,- 2.375,-
    500.000,- 2.475,-
    750.000,- 2.750,-
    1.000.000,- 3.000,-
    1.250.000,- 3.250,-
    1.500.000,- 3.500,-
    1.750.000,- 3.750,-
    2.000.000,- 4.000,-
    2.250.000,- 4.300,-
    2.500.000,- 4.550,-
    3.000.000,- 4.950,-
  • Das Honorar kann individuell mit einem Pauschalbetrag vereinbart werden. Eine individuelle Vereinbarung ist in manchen Fällen notwendig und sinnvoll, wenn bei hohen Werten durch z. B. eine Toplage und/oder ein hohes Bauvolumen sowie eine aufwendige Ausstattung der Leistungsumfang jedoch einfach ist. Umgekehrt gilt dies auch für niedrige Werte mit hohem und schwierigem Leistungsumfang.
  • Gutachterliche Stellungnahmen (z. B. zu einem anderen Verkehrswertgutachten) werden nach Stundensätzen abgerechnet.
  Gerichtliche Aufträge




Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

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