Von der IHK Koblenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

News und Tipps:

Steuern sparen bei Erbschaft und Schenkung


Zahlreiche Erben und deren Steuerberater kennen den § 198 des Bewertungsgesetzes nicht. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, mit der ...
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Die Wertermittlungsreform - Das Fachbuch für Immobilienprofis 2009


Der exakte Wert einer Immobilie ist in vielen Situationen, wie zum Beispiel beim Immobilienerwerb, der Veräußerung, Beleihung, ...
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Honorar

  Private Auftraggeber

Vorbemerkung: Als kostenfreier Service werden von mir sämtliche für ein Gutachten
erforderlichen Unterlagen bei den Behörden angefordert, wie:


1. Lageplan und Bodenrichtwertauskunft
2. Grundbuchauszug
3. Bauzeichnungen (Grundrisse/Schnitte)
4. Berechnungen des umbauten Raumes
5. Wohn-/Nutzflächenberechnungen
6. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
7. Eventuelle Eintragungen in die Denkmalliste


Lediglich die amtlichen Gebühren und die Sachkosten werden weitergegeben.


  • Nach der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gemäß § 34 HOAI.
  • Das Honorar kann individuell mit einem Pauschalbetrag vereinbart werden. Eine individuelle Vereinbarung ist in manchen Fällen notwendig und sinnvoll, wenn bei hohen Werten durch z. B. eine Toplage und/oder ein hohes Bauvolumen sowie eine aufwendige Ausstattung der Leistungsumfang jedoch einfach ist. Umgekehrt gilt dies auch für niedrige Werte mit hohem und schwierigem Leistungsumfang.
  • Gutachterliche Stellungnahmen (z. B. zu einem anderen Verkehrswertgutachten) werden nach Stundensätzen abgerechnet.
  Gerichtliche Aufträge




Hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
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