News und Tipps:
Steuern sparen bei Erbschaft und Schenkung

Zahlreiche Erben und deren Steuerberater kennen den § 198 des Bewertungsgesetzes nicht. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, mit der ...
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Die Wertermittlungsreform - Das Fachbuch für Immobilienprofis 2009

Der exakte Wert einer Immobilie ist in vielen Situationen, wie zum Beispiel beim Immobilienerwerb, der Veräußerung, Beleihung, ...
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News und Tipps
Hier finden Sie interessante Neuigkeiten und nützliche Tipps. 03. Mai 2009
Steuern sparen bei Erbschaft und Schenkung
Zahlreiche Erben und deren Steuerberater kennen den § 198 des Bewertungsgesetzes nicht. Dabei handelt es sich um eine Vorschrift, mit der sich erhebliche Steuerbeträge sparen lassen. Warum?Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, richtet sich die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer nach dem Verkehrswert
der Immobilie. Dieser wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund der pauschalen Regelungen kommt es jedoch sehr häufig vor, dass spezielle wertmindernde Faktoren nicht berücksichtigt werden. Der vom Finanzamt ermittelte Verkehrswert (Marktwert) ist dann zu hoch. Der Betroffene zahlt eine zu hohe Steuer.Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass es sich bei den Immobilienbewertungen des Finanzamtes nur um eine pauschale Vorgehensweise handeln kann. Aus diesem Grund gibt es den § 198 des Bewertungsgesetzes. Dieser lautet sinngemäß:
Weist der Steuerpflichtige nach, dass der Verkehrswert (Marktwert) niedriger ist als der vom Finanzamt ermittelte Wert, so ist der niedrigere Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren Wertes müssen die für die Verkehrswertermittlung erlassenen Vorschriften des Baugesetzbuches und der Wertermittlungsverordnung berücksichtigt werden.
Auf der Grundlage des § 198 des Bewertungsgesetzes ist es somit möglich, völlig legal Steuern zu sparen. Es muss lediglich ein niedrigerer Verkehrswert (Marktwert) nachgewiesen werden. Nachfolgend finden Sie einige typische Beispiele für einen niedrigeren Verkehrswert:
1. Grundstück mit unwirtschaftlichem Gebäude, Abriss ist erforderlich
Wert Finanzamt = Bodenwert = 800.000 EUR
tatsächlicher Verkehrswert = Bodenwert - Abrisskosten = 650.000 EUR
tatsächlicher Verkehrswert = Bodenwert - Abrisskosten = 650.000 EUR
2. Mietwohnhaus, 25 % unter der ortsüblichen Miete vermietet
Wert Finanzamt = 1.500.000 EUR, Basis ortsübliche Miete
tatsächlicher Verkehrswert = 1.200.000 EUR, Basis tatsächliche Miete
tatsächlicher Verkehrswert = 1.200.000 EUR, Basis tatsächliche Miete
3. Eigengenutztes Gewerbeobjekt, Miete lässt sich nicht ohne Weiteres feststellen
Wert Finanzamt = Sachwert = 2.500.000 EUR
tatsächlicher Verkehrswert = Ertragswert = 1.200.000 EUR
tatsächlicher Verkehrswert = Ertragswert = 1.200.000 EUR
4. Einfamilienhaus mit Schäden, Beseitigungskosten = 80.000 EUR
Wert Finanzamt = 320.000 EUR ohne Beseitigungskosten
tatsächlicher Verkehrswert = 240.000 EUR mit Beseitigungskosten
tatsächlicher Verkehrswert = 240.000 EUR mit Beseitigungskosten
Die Erben sollten ihren Steuerberater unbedingt auf die Möglichkeiten des § 198 Bewertungsgesetz hinweisen. Hinter diesem Paragrafen verbirgt sich ein enormes Steuersparpotenzial. Schenken Sie dem Staat kein Geld, das ihm nicht zusteht!
03. Mai 2009
Die Wertermittlungsreform - Das Fachbuch für Immobilienprofis 2009
Der exakte Wert einer Immobilie ist in vielen Situationen, wie zum Beispiel beim Immobilienerwerb, der Veräußerung, Beleihung, Eheschließung oder Erbauseinandersetzung von zentraler Bedeutung. Nach zähen Verhandlungen, Diskussionen und Workshops mit Sachverständigen hat sich der Gesetzgeber nun entschieden, eine Wertermittlungsreform auf den Weg zu bringen, die den internationalen Ansprüchen gerecht wird.Alle neuen Regelungen im Überblick finden sich im Fachbuch "Die Wertermittlungsreform" von Thomas H. Garthe, das soeben im Rudolf Haufe Verlag erschienen ist. Angereichert sind diese Informationen mit konkreten Erläuterungen, was sich in Zukunft bei der Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken ändert, allen wichtigen Verfahren und Berechnungsarten und den Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform auf die Immobilienbewertung.
"Alle Informationen sind klar und verständlich aufbereitet", so der Autor. "Mir geht es nicht um eine wissenschaftliche Abhandlung, sondern um konkrete Unterstützung für den Praktiker". An Bezug zur Praxis mangelt es Thomas H. Garthe nicht: Seit 20 Jahren ist er als Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien tätig. Darüber hinaus ist er Geschäftsführer einer großen Immobilienbewertungsgesellschaft mit einem jährlichen Bewertungsvolumen von ca. 110 Mio. Euro.
Zum Buch gehört eine CD-ROM mit Rechtsquellen, Checklisten, Excel-Rechnern und einem Mustergutachten. Der Titel informiert Sachverständige, Ingenieure, Banken, Vermieter und Verwalter, Rechtsanwälte und Notare über alle neuen Regelungen und erläutert auch die Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform sowie der Finanzmarktkrise auf die Immobilienbewertung.
Bereits jetzt wurden über 2.500 Exemplare verkauft (Stand 11.02.2009)!
Das Fachbuch „Die Wertermittlungsreform“ ist über den Haufe-Verlag oder im Buchhandel mit der ISBN 978-3-448-09281-3 zum Preis von 39,80 Euro inkl. Steuer ab sofort zu beziehen.
Werner Kretz
Diplom-Betriebswirt
Ringstraße 20
56459 Pottum
Tel. 02664 991100
Fax. 02664 90222
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